Liebe Mitglieder der Dreieichhörnchen,
was lange währt, wird endlich gut. Inzwischen wurde die Satzungsneufassung, für die wir uns in der letzten Mitgliederversammlung entschieden haben, vom Amtsgericht genehmigt.
Wir mussten noch eine redaktionelle Änderung vornehmen, da wir einmal „2. Vorsitzenden“ und einmal „stellvertretenden Vorsitzenden“ im Text hatten. Da beim Amtsgericht ein „stellvertretender Vorsitzender“ eingetragen ist, haben wir diese Formulierung übernommen.
Damit ist die neue Satzung jetzt für alle rechtsgültig!
Und was wurde genau geändert?
- § 1 Name und Sitz
Der Gerichtsstand des Vereins ist Offenbach. - § 2 neu Geschäftsjahr
Die Definition des Geschäftsjahres wurde aufgenommen - § 4 neu Gemeinnützigkeit
Diese wurde genauer beschrieben. - § 5 neu Mitgliedschaft
Auch Minderjährige können Mitglied werden. Die Mitgliedsarten „Aktive Mitgliedschaft“ und „Fördermitgliedschaft“ wurden festgeschrieben. Vorher wurden diese nicht erwähnt. - § 7 neu Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder dürfen ab dem 16. Geburtstag Anträge stellen und ihr Stimmrecht an der Mitgliederversammlung ausüben. Jüngere Mitglieder haben Mitspracherecht, das Stimmrecht kann auf einen gesetzlichen Vertreter übertragen werden.
Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht.
Über Vorteile für Mitglieder entscheidet der Vorstand. - § 8 neu Mitgliedsbeiträge
Der Paragraph wurde neu aufgenommen - § 9 neu Organe des Vereins ff.
Die Organe des Vereins und deren Aufgaben wurden in separate Paragraphen aufgeführt und beschrieben. - § 10 neu Aufgaben Mitgliederversammlung
Entscheidung über die Gewährung einer Ehrenamtspauschale für den Vorstand - § 11 neu Durchführung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung kann persönlich, virtuell oder in hybrider Form durchgeführt werden.
Die Einladung erfolgt in Textform mit einer Frist von vier Wochen.
Ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung kann bis zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung in Textform an den Vorstand gerichtet werden. Die aktualisierte Tagesordnung muss bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung auf der Webseite des Vereins veröffentlicht werden.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, über die Zulassung von Gästen entscheiden die Mitglieder.
Die Beschlussfassung wurde definiert. - §12 neu Vorstand
Möglichkeit der Ehrenamtspauschale für Vorstand - § 13 neu Kassenprüfung
Die Wahl und die Aufgabe der Kassenprüfer*innen wurde separat aufgeführt. - § 14 neu Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Dieser Paragraph wurde in Gänze neu in der Satzung aufgenommen. - § 15 Schlussbestimmung vorher Inkrafttreten
Wurde um den Passus der redaktionellen Änderungen durch den Vorstand erweitert.
Was bedeutet das für Euch?
Es ist einfach gut zu wissen. Ihr müsst nichts machen.
Wichtig für alle Jugendlichen: Wenn Ihr 16 Jahre und älter seid, könnt Ihr bei den Mitgliederversammlungen nun auch Anträge stellen und Euer Stimmrecht dort ausüben. Jüngere Mitglieder sind herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen und haben dort ein Mitspracherecht. Ihr Stimmrecht übt dann ihr gesetzlicher Vertreter aus.
Neue Mitglieder nutzen ab jetzt bitte den neuen Mitgliedsantrag.
Neu ist jetzt die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft. Mit einer Fördermitgliedschaft sind vor allem Unternehmen angesprochen oder Privatpersonen, die den Verein regelmäßig finanziell unterstützen wollen, jedoch sich nicht aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen möchten. Fördermitglieder können die Höhe ihrer Zuwendungen frei wählen. Sie haben kein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.
Mitgliederversammlung 2024
Gern stellen wir Euch hier noch das Protokoll unserer letzten Mitgliederversammlung zur Verfügung.